Nachdem eine Katze bereits Anfang Juli gefangen und ins Tierheim verbracht werden konnte, hatte der Tierschutzverein Erfurt seitdem vergeblich versucht, die beiden anderen Tiere mit Futter in aufgestellte Lebendfallen zu locken. Die benutzten Katzentoiletten zeigten, dass sich beide Tiere noch in der Wohnung befanden und lebten.
Nach vielen erfolglosen Versuchen setzten Mitarbeiter des Veterinäramtes die Fangversuche Mitte Juli fort. „Eine der beiden Katzen konnte zügig aufgegriffen werden. Die zuletzt verbliebene verweigerte sich jedoch hartnäckig. Täglich wurden die Fallen neu mit Futter bestückt und gespannt – leider ohne Erfolg“, erklärt Amtstierarzt Dr. Ulrich Kreis das Vorgehen. Auch ein eingesetzter Spürhund konnte die Katze nicht aus ihrem Versteck vertreiben. Ende Juli trieb letztlich der Hunger die verbliebene Katze doch noch in die Falle. Das Tier konnte wohlbehalten ins Tierheim gebracht werden und wartet dort mit seinem anderen eingefangenen Artgenossen auf ein neues, liebevolles Zuhause. Eine, der Drei geretteten Katzen, wurde bereits erfolgreich vermittelt.
„Es ist Aufgabe der Stadtverwaltung, sich um die Sicherung des Nachlasses Verstorbener zu kümmern, wenn Erben nicht vorhanden oder nicht bekannt sind“, erläutert Dr. Ulrich Kreis. „Bei lebenden Tieren kann keinesfalls zugewartet werden, bis das Nachlassgericht einen Erben ermittelt oder einen Nachlassverwalter bestellt hat“, so Kreis weiter. In Fällen mit akuter Gefährdung des Tierwohls verschafft sich das Veterinäramt gegebenenfalls mit beauftragten Hilfskräften Zugang zu der Wohnung des Verstorbenen und verbringt die Tiere an einen sicheren Ort, in der Regel das Tierheim.