In den Ortsteilen Kühnhausen, Sulzer Siedlung, Stotternheim, Schwerborn, Gispersleben, Roter Berg, Hohenwinden, Johannesvorstadt, Frienstedt, Ermstedt, Gottstedt und Mittelhausen gilt als Schutzmaßnahme bereits für alle Geflügelhaltungen eine Aufstallungspflicht.
Neben der Pflicht zur Aufstallung haben alle privaten sowie gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter aufgrund der Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz auch zahlreiche Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Auf der Website können sich die Tierhalter schnell und einfach über die Maßnahmen in ihrem Gebiet informieren.
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