Zahnärzte sichern dringend nötige Behandlungen rund um die Uhr in allen Regionen Thüringens.
Auch nachts, an Wochenenden und an Feiertagen erhalten Thüringerinnen und Thüringer in dringenden Fällen schnelle zahnärztliche Hilfe. Die 1.881 berufstätigen Zahnärzte im Freistaat arbeiten neben den üblichen Sprechstunden in ihren Praxen zusätzlich im zahnärztlichen Notdienst. Allein in Erfurt suchten von Juli 2015 bis Juni 2016 insgesamt 3.714 Patienten den Notdienst auf.
Besonderen Stellenwert für ganz Thüringen hat die Landeshauptstadt Erfurt. Jeweils einer der 178 Erfurter Zahnärzte leistet täglich von 20 Uhr abends bis 8 Uhr am nächsten Morgen den Bereitschaftsdienst. Außerdem bietet das HELIOS-Klinikum einen mund-, kiefer- und gesichtschirurgischen Notdienst. Allerdings muss auch hier die Entscheidung, ob es sich um einen chirurgischen Notfall handelt, von einem niedergelassenen Zahnarzt getroffen werden.
„Die Erfurter Zahnärzte leisten erstaunliches. Sie entlasten damit in ihren Notdienstzeiten bislang auch die Kollegen in der Erfurter Umgebung“, lobt Dr. Karl-Friedrich Rommel, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Vereinigung. Die Zahnärzte in den Landkreisen und kreisfreien Städte entscheiden eigenständig nach unterschiedlichen Begebenheiten und Anforderungen direkt vor Ort, wie sie ihren Notdienst einteilen. „Das besondere Engagement zeigt sich umso deutlicher, weil Behandlungen selbst nachts und an Feiertagen durch die gesetzlichen Krankenkassen kaum zusätzlich vergütet werden“, sagt Rommel.
Notdienst ist keine Ersatzsprechstunde
Landeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Vereinigung weisen außerdem darauf hin, dass nicht jeder Schaden am Zahn sofort im Notdienst behandelt werden muss. „Ganz sicher werden beispielsweise Patienten mit sehr starken Schmerzen, Blutungen im Mund oder einem ausgebrochenen Zahn im zahnärztlichen Notdienst erstversorgt. Leichte Schmerzen, lose Füllungen oder reparaturbedürftiger Zahnersatz hingegen sind nicht akut behandlungsbedürftig“, erklärt Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen.
Allein der diensthabende Zahnarzt entscheidet im telefonischen Gespräch mit dem Patienten, ob dieser sofort behandelt werden muss, oder ob er ohne Folgeschäden bis zur Sprechstunde seines persönlichen Zahnarztes abwarten kann. „Auch das ist kompetentes und ethisches zahnärztliches Handeln: Wir schaffen Freiräume für die wirklich unaufschiebbaren Notfälle, indem wir weniger dringende Patienten auf die normalen Sprechstundenzeiten verweisen. Der Notdienst ist keine Ersatzsprechstunde“, so Junge.
Die Notdienstpläne der Thüringer Zahnärzte erfahren Patienten
per Servicetelefon 01805 90 80 77 (14 ct./min)
oder im Internet unter www.kzv-thueringen.de.