Eine Dame hinter und zwei Personen vor einer Glasscheibe

Widerspruch zur Datenweitergabe bei Meldebehörde möglich

23. Januar 2025
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Der Bürgermeister gratuliert zum 100. Geburtstag, eine Partei schickt das Wahlprogramm an Menschen einer Altersgruppe oder man findet seine Anschrift ungefragt in einem Adressbuch wieder: In solchen Situationen stellen sich Bürgerinnen und Bürger die Frage, wer ihre Daten übermittelt hat und ob das alles gesetzeskonform ist. Antwort gibt hier ein Blick ins Bundesmeldegesetz (BMG). Das erlaubt nämlich der Meldebehörde, Daten über in Erfurt gemeldete Einwohner an Dritte zu übermitteln. Wer das nicht möchte, hat die Möglichkeit, gegen die genannten Datenübermittlungen Widerspruch einzulegen.

Formulare online und im Bürgeramt erhältlich

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