Das gilt für
- Hort-Gebühren der staatlichen Grund- und Gemeinschaftsschulen,
- Betreuungsentgelte und Essengeld der kommunalen ,Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadtverwaltung,
- Betreuungsentgelte der Kindertagespflegestellen sowie
- Gebühren für die Musikschule.
Alle noch offenen Zahlungen werden mit Wiederaufnahme der Lastschriften in einer Summe zum 30.04.2021 eingezogen. Es wird daher darum gebeten, für ausreichend Kontodeckung zu sorgen. Für die Monate Januar und Februar erfolgt eine Verrechnung bereits gezahlter Hortgebühren bzw. Betreuungsentgelte.
Wurde das Kind von Betreuung aus der Einrichtung abgemeldet, kann eine Erstattung bereits gezahlter Beträge beantragt werden. Ein Antrag kann formlos schriftlich bei der Beratungsstelle für Familien mit Kindern im Jugendamt erfolgen. Neben dem Namens des Kindes und dem Kassenzeichen muss auch eine Bankverbindung angegeben werden.
Mit diesem Schritt wird zunächst der Zeitraum von Januar bis April entsprechend der vorliegenden gesetzlichen Grundlagen bereinigt. Weiterhin werden für die zukünftigen Zeiträume Lastschriften getätigt, um größere Nachzahlungen später zu verhindern. Die weiteren Einflüsse der coronabedingten Beeinträchtigungen werden regelmäßig geprüft, sind jedoch nicht vorhersehbar.
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