Zahlungsverkehr in der Straßenverkehrsbehörde zukünftig nur noch bargeldlos

Zahlungsverkehr in der Straßenverkehrsbehörde zukünftig nur noch bargeldlos

18. März 2019
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Ob Bewohnerparkausweis, Ausnahmegenehmigung für die Umweltzone oder Umzug – die Liste der Aufgaben, die von der Straßenverkehrsbehörde des Tiefbau- und Verkehrsamtes in der Johannesstraße 173 zu bearbeiten sind, ist lang.

Für all diese Aufgaben ist die Landeshauptstadt Erfurt gesetzlich verpflichtet, Verwaltungsgebühren zu erheben.

Ab dem 15.04.2019 wird die Zahlung dieser Gebühren aus rechtlichen und organisatorischen Gründen nur noch bargeldlos möglich sein. Am schnellsten und einfachsten ist dabei die Zahlung mit EC-Karte unter Eingabe der Pin.


Mehr dazu auf der Quell-Seite: Erfurt.de